Programming Languages

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Da wir erfreulicherweise eine sehr hohe Nachfrage am Tübinger Softwareprojekt erfahren, bitten wir Sie zunächst zu überprüfen, ob Ihre Fragen durch die folgende Auflistung Beantwortung finden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich gerne an David Binder
Researcher
David Binder
wenden.

Wie viele ECTS-Punkte werden vergeben?

  • Im Masterstudiengang: 9 ECTS-Punkte.
  • Im Bachelorstudiengang: 12 ECTS-Punkte. Diese setzen sich zusammen aus 9 Punkten für das eigentliche Programmierprojekt und 3 Punkten für die Teilnahme am Vorprojekt zum Tübinger Softwareprojekt.

Wie können die zusätzlichen 3 ECTS-Punkte für Medieninformatiker angerechnet werden?

Die zusätzlichen 3 ECTS-Punkte lassen sich im Wahlpflichtbereich Informatik und Medieninformatik A oder B bei den Medieninformatikern im Bachelorstudiengang anrechnen.

Kann ich als B.Sc.-Studierender der Bioinformatik, Kognitionswissenschaften oder Lehramt mit Hauptfach Informatik am Tübinger Softwareprojekt teilnehmen?

Ja, Studierende dieser Fächer können eine Teilnahme am Tübinger Softwareprojekt in ihr Studium einbringen. Es gilt jedoch zu beachten, dass für Kognitionswissenschaftler besondere Anforderungen an Projekte gelten. Bitte klären Sie dies rechtzeitig mit den Verantwortlichen Ihres Studiengangs ab.

Kann ich das Tübinger Softwareprojekt zusätzlich zu dem Programmierprojekt (INF2110) belegen?

Nein, dies ist nicht möglich. Beide Veranstaltungen finden Anrechnung durch das Modul INF2110. Vgl. Modulhandbuch.

Entfällt durch die Teilnahme am Tübinger Softwareprojekt (als B.Sc.-Studierender) die Software Engineering (SE) Veranstaltung?

Die Vorlesung SE als Bestandteil des Programmierprojektes wird auch ein Bestandteil des Tübinger Softwareprojektes sein. Siehe Modulhandbuch INF2110. Das Tübinger Softwareprojekt ist eine Alternativveranstaltung zum herkömmlichen Programmierprojekt selbst.

Kann ich am Tübinger Softwareprojekt teilnehmen, wenn ich ein Auslandssemester im gleichen Zeitraum absolviere?

Die Zeiteinteilung für die Teilnahme am Softwareprojekt ist relativ frei. Allerdings sind regelmäßige Pflichtaudits vorgesehen. Ein Auslandssemester würde diesen im Wege stehen. Wir raten daher dazu das Programmierprojekt anstelle des Tübinger Softwareprojektes zu belegen, welches sich nur über ein Semester erstreckt.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um als B.Sc.-Studierender an dem Softwareprojekt teilnehmen zu dürfen?

Die Teilnahmevorraussetzungen für das Tübingersoftwareprojekt decken sich mit dem Programmierprojekt. Siehe Modulhandbuch INF2110.

Erfahren Sie mehr